Konzept

Unser Konzept bildet sowohl gesetzliche Grundlagen und fachliche Standards der Jugendarbeit ab, als auch inhaltliche Zielsetzungen und Methoden zur Qualitätssicherung unserer Leistungen. Dabei legen wir großen Wert auf eine bedarfsgerechte Angebotsgestaltung, um das Eingehen auf individuelle Bedarfe und Strukturlagen zu ermöglichen und um jeder beteiligten Gemeinde in Abstimmung Schwerpunktsetzungen zu gewährleisten.

Für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe werden die übergeordneten Ziele zugleich als Arbeitsgrundlage gesetzlich im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert:

§1 (3) SGB VIII Kinder und Jugendhilfegesetz:
„Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (…)“
§11 SGB VIII konkreter zur Jugendarbeit:
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (…)“

Darüber hinaus soll Jugendarbeit nach §12 SGB VIII die Jugendverbände fördern.

Das Berufsfeld der Gemeindejugendpflege wird präziser im Art. 30 AGSG (Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch) zu den Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden/Städte in Bayern geregelt:
„Die kreisangehörigen Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“

Daraus kann man folgern, dass nicht nur große Städte/Ballungsräume, sondern vor allem mittlere und kleine Gemeinden im ländlichen Raum einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Anteil an einem zentralen gesellschaftlichen Auftrag haben. Den Kommunen wird hier ein hohes Maß an politischer Verantwortung und Entscheidungskompetenz für die örtlichen Angebote der Jugendarbeit zuerkannt. Nämlich die Gestaltung erforderlicher Rahmenbedingungen für das Heranwachsen, rechtzeitig und ausreichend.

Aus diesen Aufträgen für die Jugendarbeit, die das SGB VIII formuliert, ergibt sich nun folgende Definition für die Gemeindejugendpflege:
„GemeindejugendpflegerInnen sind Fachkräfte der Jugendarbeit nach §72 Abs. 1 SGB VIII, die für die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im Gesamtfeld der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden übernehmen.“

Zentraler Ansatz des Pro Jugend e.V. ist die geplante und koordinierende Entwicklung von Infrastrukturen von Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen oder zu erhalten, wenn sie schon vorhanden sind. Gemeint ist damit die Erarbeitung und Sicherung des optimalen Zusammenwirkens aller im Gemeinwesen tätigen Organisationen, die mit Jugendlichen arbeiten.
Pro Jugend möchte durch sein bereitgestelltes Fachpersonal Persönlichkeitsentwicklung, soziale Kompetenz und Bildung für alle jungen Menschen in der Gemeinde fördern.
Die Fachlichkeit zeichnet sich durch die Sozialraum- und Lebensweltorientierung aus. Allen Leistungen der Gemeindejugendarbeit sollen sozialräumlich orientierte Analysen vorausgehen, um sicher zu stellen, dass sich die Tätigkeit am Bedarf der jungen Menschen und den lokalen Strukturen der Gemeinde orientiert.
Eine weitere Zielsetzung ist die Prävention als Angebot nach § 11 SGB VIII. Die Arbeit der Gemeindejugendpflege soll zu aller erst präventive Wirkung haben.
Daneben fördern wir den Inklusionsgedanken. Gemeindejugendpflege eröffnet allen Kindern und Jugendlichen im Sozialraum die Chance zur Beteiligung und Teilhabe am Gemeindegeschehen.

Der Verein Pro Jugend im Landkreis Bad Kissingen e.V. möchte positive Lebensbedingungen für junge Menschen schaffen. Die Jugendpflege gestaltet mit vielen anderen Akteuren aktiv die Rahmenbedingungen der Lebensbereiche zwischen Elternhaus, Schule, Ausbildung, Freizeit und Beruf und unterstützt die Kommune bei der Förderung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.