Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Veranstalter ist der Verein „Pro Jugend im Landkreis Bad Kissingen e.V.“, der für jede/s Veranstaltung / Angebot / Maßnahme entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden haupt- und z.T. ehrenamtliches Personal für die Durchführung und Umsetzung zur Verfügung stellt.

Leistungen und Pflichten

In der Regel handelt es sich bei den beworbenen Maßnahmen um offene Veranstaltungen / Angebote der Jugendarbeit. Sie sind freiwillig, pädagogisch und interessensorientiert. Bei offenen Veranstaltungen / Angeboten / Maßnahmen kann, falls nicht abweichend erforderlich, zu jeder Zeit die Teilnahme begonnen oder beendet werden. Einen Zwang zur weiteren Teilnahme bzw. zum weiteren Verbleib vor Ort, werden die Mitarbeitenden nicht ausüben.

Eine Übertragung der Aufsichtspflicht erfolgt, auch bei Angeboten die eine Anmeldung erfordern, nur im begrenzten Rahmen.

Alle weiteren Leistungen der einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus den Ausschreibungen und ggf. den Anmeldebestätigungen.

Zielgruppe

Teilnahmeberechtigt sind vorrangig Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus den Kommunen in denen die beworbenen Maßnahmen stattfinden. Mögliche Alters- oder Teilnahmebeschränkungen ergeben sich aus den Ausschreibungen.

Anmeldung und Teilnahmebeitrag

Sollte für einzelne Maßnahmen eine Anmeldung erforderlich sein, muss diese durch die Erziehungsberechtigte(n) erfolgen. Bitte Ausschreibung beachten!

Sollte für einzelne Maßnahmen ein Teilnahmebeitrag erforderlich sein, ist die Teilnahme erst nach Zahlung des Beitrages in voller Höhe möglich. Bitte Ausschreibung beachten!

Ärztliche Bahandlung bei Unfall oder Krankheit

Den Mitarbeitenden des Vereins „Pro Jugend“ ist es bei Unfällen oder plötzlich nötigen ärztlichen Behandlungen nur gestattet Erste Hilfe Maßnahmen zu ergreifen und anschließend ggf. die Rettungsleitstelle zu informieren. Das Verabreichen von Medikamenten oder potenziell allergieauslösenden Stoffen ist den Mitarbeitenden untersagt. 

Verhalten und Ausschluss der Teilnehmenden während Maßnahmen

Bei sämtlichen Maßnahmen wird von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen und wenn nötigen mithelfen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich den Anweisungen der Mitarbeitenden Folge zu leisten.

Der Verein „Pro Jugend“ behält sich vor, Teilnehmende vor Beendigung der Maßnahme auszuschließen, wenn

• er/sie durch sein/ihr Verhalten die Maßnahme stört oder sich und/oder andere Personen gefährdet.

• er/sie illegale Substanzen konsumiert, Straftaten begeht oder ähnliches.

• das leibliche Wohl/ die Gesundheit der Teilnehmenden vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann (z.B. plötzliches Unwetter etc.).

• Etwaige mit dem Ausschluss verbundenen Kosten können dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.

Datenschutz

Hinweise zu Datenschutz finden sich gesondert unter: https://www.projugend-kg.de/info/datenschutz

Sonstiges

Nach Maßnahmen liegen gebliebene Gegenstände der Teilnehmenden, können bei den jeweiligen Mitarbeitenden des Vereins Pro Jugend, bzw. in den jeweiligen Rathäusern der Kommunen abgeholt werden.