Gemeindejugendarbeit

Kinder-und Jugendarbeit in der Gemeinde ist wesentlicher Bestandteil des Gemeinwesens. Die Gemeindejugendpflege übernimmt die planenden, initiierenden, koordinierenden und unterstützenden Tätigkeiten im Gesamtfeld der Kinder- und Jugendarbeit (§72 Abs. 1 SGB VIII).
Die folgende Aufstellung bringt Ihnen unser Angebot etwas näher. Wir verfolgen dabei diese Zielsetzungen:

– Entwicklung von Infrastruktur der Kinder und Jugendarbeit:
Jugendräume, Freizeitanlagen, öffentliche Angebote
– Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, sozialer Kompetenz und Bildung junger Menschen:
themenspezifische Projektarbeit, Schulungen, Anleitung, u.v.m.
– Gestaltung positiver Lebensbedingungen:
Partizipation als Grundsatz, Teilhabe in verschiedenen Bereichen

– Sozialraum- und Lebensweltorientierung: aktive aufsuchende Kontaktarbeit
– Jugendpolitische Beteiligung und Förderung von gesellschaftlichem Engagement
– Prävention